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Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Az. 6 A 15.15) könnten eine Vielzahl von Gebührensatzungen für Kitabeiträge im Land Brandenburg unwirksam sein. Ein Rechtsgrund für die Zahlung von Kitagebühren wäre somit nicht vorhanden, so dass u.U. die Gebühren zu erstatten wären. Einzelheiten hierzu erklärt RA Moritz (FA f. Verwaltungsrecht / FA f. Sozialrecht)
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Feuerwehrmann bekommt für 2001 bis 2004 Überstunden zugesprochen
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